...unterstützt Sie bei folgenden Aufgaben:
Anleitung zur Erstellung der Verzeichnisse über Verarbeitungstätigkeiten.
Beratung in den Fragen der sicheren Aktenverwaltung, der Formulargestaltung, der datenschutzgerechten Vernichtung von Akten sowie der datenschutzgerechten Löschung von Dateien.
Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13, 14 DS-GVO.
Kontrolle und Aktualisierung des betrieblichen Formularwesens bezüglich der Betroffenenrechte.
Schulung der bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen in Grundfragen des Datenschutzes.
Bearbeitung spezieller Fragen zur Durchführung der Datenschutz-Folgeabschätzung, der Datenübertragung in Drittländer etc..
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Art. 30 DS-GVO
An die Stelle der Verfahrensbeschreibung tritt die Pflicht zum Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten. In dem Verzeichnis müssen sämtliche Verarbeitungen personenbezogener Daten dokumentiert sein. Auch Verfahren, die der Unterstützung der allgemeinen Bürotätigkeit dienen (Verfahren der Textverarbeitung, Führung von Adress- und Telefonverzeichnissen, etc.), sind zu dokumentieren.
Grundlegendes Prinzip der in der DS-GVO verankerten Betroffenenrechte ist, dass die Betroffenen wissen, wer welche Daten zu welchem Zweck über sie erhebt und sie dadurch in die Lage versetzt werden, die Datenerhebung und -verarbeitung nachzuvollziehen und überprüfen zu können.
Ist-Soll-Audit
Gutachten: Datenschutzhinweise, Beachtung der Betroffenenrechte, Führung des Verzeichnisses, Datenschutz durch Technik
Betriebliche Datenschutzbeauftragte
Tätigkeit als verantwortliche Datenschutzbeauftrage, zuständig für sämtliche Fragen des Datenschutzrechts und angrenzender Gesetze. Sie gewährleistet verantwortlich den Schutz der Daten innerhalb des Betriebes.
Seminare
Schulungen und Seminare für Mitarbeiter und betriebliche Datenschutzbeaufragten in sämtlichen datenschutzrechtlich relevanten Bereichen.